ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle erteilten Aufträge an Poppart. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Poppart nicht an, es sei denn, Poppart hätte ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner für Aufträge ist
Poppart – Der Kunstmaler, Inh. Michael Popp, Grundfeld Schönthalstr.8, 96231 Bad Staffelstein.
§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Nutzung von Starpano Diensten – ein Produkt von Poppart kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Kundenauftrag unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Formulars und seiner Annahme seitens Poppart durch Gegenzeichnung oder Bestätigung zustande.
§ 4 Vertragsgegenstand
Jeder erteilte und angenommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen gerichtet ist.
Die Nutzungsrechte an dem Werk beschränken sich auf die firmeneigene Nutzung. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Werk oder Quellcode (Programmcode) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Poppart. Der Quellcode darf nur von Poppart verändert werden und darf ausschließlich mit dem von Poppart erworbenen Werk verwendet werden. Die Musik für das erstellte Werk wurde vom
Kunden gestellt. Der Kunde bestätigt alle Copyrightrechte & GEMA-Bestimmungen an der Musik eingehalten zu haben. Die Nutzungsrechte am Bild gehen erst bei vollständiger Bezahlung über.
§ 5 Urheberrechte
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am Werk und Quellcode, insbesondere der bei der Tour verwendete XML-Code, stehen Poppart zu. Das Werk bzw. die Fotos dürfen von Poppart für eigenes Marketing genutzt werden. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte, Lizenzen, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht ausschließende, nicht übertrag- oder abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, Sendewiederholungen, Kopien, zeitliche und örtliche Beschränkung, etc.). Mangels einer Vereinbarung gilt für die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, in einer Auflage, und
nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers als erteilt. Jede Veränderung des Werkes bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 6 Pflichten der Vertragspartner
Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Werkauffassung, die Auswahl der Modelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
Poppart stellt dem Kunden einen Downloadlink mit dem Werk zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, die zu fotografierenden Örtlichkeiten zum vereinbarten Termin fotofertig zur Verfügung zu stellen. Bei Wartezeiten der Poppart von mehr als 45 Minuten fallen die üblichen Fotografen-Stundensätze nach den Fotografen üblichen Tarif.
Der Hinweis auf die Urheberrechte von Poppart sowie eine Verlinkung zu Poppart muss bei der Veröffentlichung auf der Homepage des Kunden erhalten bleiben. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer vor, Schadenersatz zu verlangen.
Die Auftraggeber sind verpflichtet, bei der Nutzung von Einrichtungen der Poppart (3-D Panoramabilder/virtuelle Rundgänge, 3-D Produktpräsentationen, Zugänge, Webspace, Server-Hosting, etc.) und der Poppart Produkte, alle geltende Rechte und Gesetze Dritter zu beachten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was nach allgemeinem Verständnis, die Interessen anderer Internetteilnehmer unzulässig beeinträchtigt. Die Auftraggeber sind
ferner verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Missbrauch durch Dritte Person zu schützen.
Etwaige Schäden der Poppart oder Dritter Personen gehen zu Lasten der Störers bzw. Verursachers.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für den Umfang der Vergütung sind die schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien maßgeblich sowie die gesonderte Preisliste von Poppart maßgeblich. Die im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten. Dies ist auch dann, wenn Änderungen nach Abnahme des Werkes durch Dritte Personen verlangt werden. Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrages aus welchen Gründen auch immer
Abstand von dem Vertrag, so steht dem Auftragnehmer mangels abweichender Vereinbarungen die Hälfte des vereinbarten Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Kosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Wettergründen, höherer Gewalt etc.) ist ein, dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar samt sonstigen Kosten zu vergüten. Einmalleistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt: Nach erfolgter Abnahme durch den Kunden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Aussendung des Abnahmelinks, wird die Rechnung fällig. Erfolgt keine Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes durch den Kunden bzw. Auftraggeber, wird das gesamte, zur Abnahme ausgelieferte Werk fällig. Nach erfolgtem Zahlungseingang bei Poppart erfolgt die Auslieferung des Werkes innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Starpano trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und technische Brauchbarkeit Ihrer Lieferungen und Leistungen bei Auslieferung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dieser AGB. Für Produkte Dritter Personen gelten deren Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen. Sind die von Poppart erbrachten Lieferungen und Leistungen mangelhaft, ist dies Poppart sofort nach bekannt werden, anzuzeigen. Erst wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
behoben werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Wandelung oder Minderung des Vertrages zu verlangen. Poppart haftet im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden die durch höhere Gewalt- auch im Bereich von Zugängen erfolgen können, ohne dass die Poppart Einfluss auf möglicherweise schädigende Inhaltes hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für alle von
ihm, unter Verwendung des Filmmaterials, geschaffenen Werke und Auswertungen. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er stellt Poppart diesbezüglich von jeder Haftung frei. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten Werken (Daten, Bänder, Diapositive, Negativmaterial, etc.) haftet der Auftragnehmer - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes, sofern und soweit dies möglich ist, beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltskosten sowie für Drittkosten (Gerätemieten, Modelle, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Sieben Tage nach Übersendung
des Downloadlinks mit dem Werk übernimmt Popp keine Datensicherung mehr. Bei Verlust der Daten haftet dann der Kunde. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragsnehmers liegen, wie z.B. die Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc.
§ 9 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum von Poppart. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher.
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Bad Staffelstein. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lichtenfels.
Impressum / Angaben gem.DL-InfoV
Angaben gemäß Telekommunikationsgesetz und Dienstleistungsinformationsverordnung
STARPANO
- ein Produkt von Poppart
Inh.Michael Popp
Grundfeld Schönthalstr.8
96231 Bad Staffelstein
SteuerNr.: 230/259/10834
USt.-IdNr.: DE212890103
Kontakt:
Telefon: 0176 - 64 38 2889
Telefax: 03212-11 49 954
E-Mail: poppart@gmx.net
Handwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Telefon: 00 49 921 910 0
Telefax: 00 49 921 910 309
E-Mail: info@hwk-oberfranken.de
Gerichtsstand Lichtenfels
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedigungen, die Sie
auf unserer Webseite www.starpano.de entnehmen und downlaoaden können.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier zum Download.
Preisangaben gem.§4 DL-InfoV:
Unsere aktuelle Preisliste steht Ihnen unter www.STARANO.de zur Verfügung.
Preise für individuelle Kundenwünsche richten sich jeweils individuell nach zu erbringender Leistung
und benötigem ZeitaUfwand. Es gilt daher unser jeweiliger Kostenvoranschlag.
Haftungsausschluss:
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Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.